Ab sofort können noch mehr Fans den FC Bayern bei Heimspielen in der Allianz Arena anfeuern! Durch den Einbau von zusätzlichen Sitzen - hauptsächlich in der letzten Reihe des Oberrangs - finden zukünftig bei nationalen Spielen 71.000 Zuschauer Platz im Stadion des deutschen Rekordmeisters. Die benötigten Genehmigungen der Stadt liegen nun vor. Bei internationalen Begegnungen (Champions League) beträgt das Fassungsvermögen ab sofort 68.000 Zuschauer.
Wichtig: Diese neu geschaffenen Plätze werden ausschließlich als Tageskarten verkauft. Für das erste Bundesliga-Heimspiel gegen Stuttgart (Sonntag, 17.30 Uhr) sind diese AB SOFORT im ServiceCenter an der Säbener Straße erhältlich. Eventuell wird am Spieltag in der Allianz Arena ein weiterer Verkauf stattfinden. Hierzu werden gegebenenfalls weitere Informationen folgen.
Die Erhöhung der Kapazität wurde bei der Saisonplanung bereits berücksichtigt. Für alle restlichen Heimspiele der Bundesliga wurde bereits eine höhere Anzahl von Bestellungen angenommen. Demnach sind alle Partien restlos ausverkauft bzw. überbucht.
Neue Stehplätze in der Nordkurve
Ab dem ersten Bundesliga-Heimspiel wird es auf vielfachen Wunsch zudem erstmals auch in der Nordkurve (in den Mittel-Blöcken 130/131) reine Stehplätze geben. Zu diesem Zweck wurden in den oberen sechs Reihen die Sitze entfernt. Alle stimmungswilligen Fans haben dadurch künftig auf 12 reinen Stehplatzreihen die Möglichkeit, ihren FCB auch im Norden der Allianz Arena lautstark zu unterstützen. Diese bauliche Maßnahme befindet sich bis auf weiteres im Testbetrieb.
Wenn Sie bereits im Besitz eines Tickets für die Nordkurve sind und Interesse an diesen Plätzen haben, melden Sie sich am besten direkt beim Fanclub Nordkurven Supporters e.V. unter info@nordkurven-supporters.de
Strafen für Falschparker
Weiterer Hinweis: Da in der vergangenen Saison zahlreiche Gäste im Parkhaus der Allianz Arena außerhalb der markierten Stellplatzflächen bzw. im Halteverbot parkten, werden ab sofort für Falschparker Vertragsstrafen (siehe Allgemeine Einstellbedingungen und Benutzungsbestimmungen, Ziffer II. 6) fällig.
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