Die bayerische Staatsregierung hat am heutigen Dienstag beschlossen, Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern zunächst bis zum Ende der Osterferien (einschließlich 19. April 2020) zu untersagen.
Diese Entscheidung hat auch für den FC Bayern Konsequenzen. Das Champions-League-Spiel gegen den FC Chelsea am 18. März 2020 wird wie geplant (21 Uhr) ausgetragen, allerdings ohne Zuschauer. Das hat der FC Bayern der Europäischen Fußball-Union (UEFA) heute mitgeteilt.
Damit setzt der FC Bayern die Verfügung der bayerischen Staatsregierung um, die zum Schutz der Bevölkerung erlassen wurde. Ziel ist es, das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu minimieren. Das für die Genehmigung zuständige Kreisverwaltungsreferat der Stadt München hat den FC Bayern heute informiert, unter welchen Auflagen das Champions-League-Spiel gegen den FC Chelsea am kommenden Mittwoch stattfinden kann. Zugelassen sind nur Personen, die einen Arbeitsauftrag für die Durchführung des Spiels haben. Eine TV-Berichterstattung ist durch den Rechteinhaber garantiert.
Der FC Bayern wird allen Käufern einer Eintrittskarte für das Champions-League-Achtelfinalspiel gegen Chelsea den offiziellen Ticketpreis erstatten. Tageskartenkäufer wie Dauerkartenbesitzer werden individuell angeschrieben und über das Rückerstattungsverfahren informiert.
Wie bezüglich der weiteren Spiele des FC Bayern bis zum 19. April entschieden wird, steht gegenwärtig noch nicht fest.
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