Das im November 2021 eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die FC Bayern München AG hinsichtlich etwaiger Mindestlohnunterschreitungen am FC Bayern Campus ist rechtskräftig abgeschlossen. Im Ergebnis wird die FC Bayern München AG die rechnerisch ermittelten Unterschreitungen an die Bundeskasse entrichten.
Die FC Bayern München AG kooperierte von Anfang an vollumfänglich mit den Behörden, speziell mit dem zuständigen Hauptzollamt München. Bereits im Herbst 2020, und damit mehr als ein Jahr vor der Eröffnung der jetzt abgeschlossenen Untersuchung, hatte der FC Bayern am Campus strukturelle Vorkehrungen getroffen, um Mindestlohnunterschreitungen in Zukunft zu vermeiden. Hierzu gehören etwa die Anpassungen der Stundenlöhne, entsprechende umfassende Handlungsanweisungen an die jeweils Verantwortlichen, sowie die Einführung eines engmaschigen Monitorings zur Beibehaltung der strukturellen Vorkehrungen.
Seit Juli 2021 gibt es im Mannschaftsbereich bei den Jugendmannschaften keine geringfügigen Beschäftigten mehr. Eine arbeitsrechtliche Compliance-Prüfung sämtlicher Arbeitsverhältnisse der FC Bayern München AG durch eine unabhängige Kanzlei fand im Mai 2022 statt.
Es lag nie in der Absicht der FC Bayern München AG, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern berechtigten Lohn vorzuenthalten.
FC Bayern München AG, der Vorstand
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