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Ticket-Geschäftsbedingungen und Dokumente

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Ticket-Geschäftsbedingungen und Dokumente

Ticket-Geschäftsbedingungen und Datenschutzinformationen

Hier finden Sie alle wichtigen Dokumente zum Ticketing zu Ihrer Information oder zu Ihren Verträgen:

AGB HOSPITALITY

DATENSCHUTZINFORMATION

DATENSCHUTZINFORMATION FÜR AUSWÄRTSSPIELE

Haben Sie Fragen? Gerne stehen wir Ihnen unter +49 89 699 31 333 oder tickets@fcbayern.com zur Verfügung.

ATGB

Hinweis

Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Eine verkürzte Sprachform beinhaltet keine Wertung.

1. Geltungsbereich

1.1 Anwendungsbereich: Diese ATGB gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb oder Bezug von Tageskarten und/oder sonstigen Eintrittskarten („Ticket(s)“) im Online-Ticketshop, über den offiziellen Ticket-Zweitmarkt (fcbayern.com/de/tickets), die offizielle Digitale Ticket Plattform (DTP), oder im stationären Verkauf (z.B. Geschäftsstelle, Stadion) der FC Bayern München AG, Säbener Str. 51-57, 81547 München („FCB“) und/oder die Nutzung und Verwendung der Tickets begründet wird, insbesondere für den Besuch von Veranstaltungen (z.B. Fußballspielen), die vom FCB zumindest mitveranstaltet werden („Veranstaltungen“) oder bei denen der FCB das Veranstaltungsrecht an einen Dritten weitergegeben hat, sowie den Zutritt und Aufenthalt im Stadion, es sei denn für die entsprechende Veranstaltung gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“). 1.2 Auswärtstickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung bzw. Nutzung von Tickets, die zum Zutritt zu Stadien bei Auswärtsspielen des FCB berechtigen („Auswärtstickets“), begründet wird, wenn die Auswärtstickets vom FCB bzw. über die offizielle Digitale Ticket Plattform erworben werden. Spätestens mit Zutritt zu den Stadien bei Auswärtsspielen können weitere Regelungen oder AGB Geltung erlangen, insbesondere die Stadionordnung oder AGB des Heimclubs. Sollten diese ATGB mit den genannten Regelungen des Heimclubs in Widerspruch stehen, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem FCB diese ATGB Vorrang.

2. Bezugsweg, Bestellvorgang, Vertragsschluss und Leistungsgegenstand

2.1 Bezugswege: Tickets für die Veranstaltungen des FCB sind grundsätzlich nur beim FCB im Online-Ticketshop (Ziffer 2.2), dem offiziellen Ticket-Zweitmarkt (2.3) bzw. über die offizielle Digitale Ticket Plattform (2.4) und bei den stationären Verkaufsstellen (2.5) zu beziehen. Tickets, die auf Seiten des FCB nicht autorisierten Verkaufsplattformen oder von sonstigen Dritten zum Verkauf angeboten werden, vermitteln kein Besuchsrecht nach Ziffer 2.7 und können Rechtsfolgen nach Ziffer 8.4 und 9.1 bzw. der Stadionordnung zur Folge haben. 2.2 Online-Ticketshop: Eine Ticket-Anfrage im Online-Ticketshop zur Buchung von Tickets enthält kein Vertragsangebot, sondern lediglich eine Aufforderung des Kunden zur Abgabe eines Angebots durch den FCB. Der FCB bestätigt dem Kunden den Eingang der Aufforderung online per E-Mail. Die Bestätigung stellt noch kein Angebot des FCB dar, sondern steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Tickets und der Berücksichtigung besonderer Umstände (z.B. Sicherheitsaspekte). Erst mit Versand (inkl. print@home/mobileTicket) bzw. Hinterlegung der Tickets (Ziffer 5.2) kommt der Vertrag zwischen dem FCB und dem Kunden auf Grundlage dieser ATGB sowie der jeweils gültigen Preisliste zustande. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass keine unbefugten Dritten Kenntnis von seinen Zugangsdaten zum Online-Ticketshop des FCB erhalten. Der Kunde haftet für alle in diesem Zusammenhang eintretenden missbräuchlichen Nutzungen durch Dritte, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten.
2.3 Bestellung offizieller Ticket-Zweitmarkt: Die Tickets auf dem offiziellen Ticket-Zweitmarkt, die von Kunden des FCB angeboten werden, enthalten kein Vertragsangebot, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden. Erst wenn der Kunde die Bestellung absendet, gilt dies als Angebot durch den Kunden. Der FCB wird dem Kunden den Eingang seiner Bestellung an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse unverzüglich schriftlich oder über die Digitale Ticket Plattform bestätigen. Erst mit Versendung der Tickets (elektronisch als print@home/mobile-Ticket), auf welchem der autorisierte Zweiterwerber namentlich aufgedruckt ist, kommt der Vertrag auf Grundlage dieser ATGB zustande.
2.4 Digitale Ticket Plattform: Der FCB stellt eine digitale Ticket Plattform zur Verfügung, auf dem Kunden, Geschäftspartner und/oder Fanclubs die ihnen zugeteilten bzw. erworbenen Tickets bzw. Ticketkontingente unter Einhaltung der Bestimmungen der Ziffer 8 dieser ATGB zulässig als Kunde im privaten Umfeld oder als Geschäftspartner/Fanclub an Gäste, Geschäftspartner, Freunde und Familie bzw. Mitglieder weitergeben können. Der Ticketerwerb oder - bezug über die offizielle Digitale Ticket Plattform setzt eine Registrierung des Kunden/Geschäftspartners/Fanclubs voraus und erfolgt auf der Grundlage einer persönlichen Einladung über die dafür von der FC Bayern München AG vorgesehenen Kommunikationswege. Die Einladung enthält ein Angebot, das der Einladungsempfänger/Kunde unter Angabe seiner persönlichen Daten und unter Anerkennung dieser ATGB annehmen kann. Durch die Annahme des Angebots kommt der Vertrag mit dem Kunden zur Nutzung und Verwendung der/des entsprechenden Tickets zwischen dem Einladungsempfänger und dem FCB oder mit dem Geschäftspartner auf Grundlage dieser ATGB zustande.
2.5 Stationärer Verkauf: Im Fall des stationären Verkaufs, insbesondere in der Geschäftsstelle des FCB, kommt der Vertragsschluss zwischen dem FCB und dem Kunden mit dem Zeitpunkt des Versands, der Übergabe bzw. der Hinterlegung der Tickets (Ziffer 5.2) auf Grundlage dieser ATGB zustande.
2.6 Kontingente und Beschränkungen: Der FCB behält sich vor, die insgesamt für den Verkauf im Rahmen einer Veranstaltung und für den einzelnen Kunden zur Verfügung stehende Ticketanzahl nach eigenem Ermessen zu kontingentieren und Ticketermäßigungen und/oder Vorzugsbedingungen für Mitglieder, eingetragene Fanclubs des FCB oder sonstige Kundengruppen zu gewähren oder zu verweigern; es besteht ausdrücklich kein Anspruch auf Zuteilung eines Tickets.
2.7 Zuteilung anderer Tickets: Nach Zustimmung des Kunden ist der FCB im Falle des Ausverkaufs der gewünschten Ticket-Kategorie berechtigt, anstatt der Nichtannahme des Angebotes des Kunden diesem ohne weitere Mitteilung Tickets der nächsthöheren oder niedrigeren Kategorie für die entsprechende Veranstaltung zuzuteilen.
2.8 Besuchsrecht: Durch den Vertragsschluss mit dem FCB über den Erwerb eines oder mehrerer Tickets erwirbt der Kunde das Recht zum Besuch der entsprechenden Veranstaltung(en) nach Maßgabe dieser ATGB, insbesondere im Rahmen der Regelungen in Ziffer 9 („Besuchsrecht“). Der FCB gewährt nur dem Kunden, der die Tickets unmittelbar beim FCB gekauft bzw. über die offizielle Digitale Ticket Plattform und unter Einhaltung der Bestimmungen in Ziffer 8 dieser ATGB bezogen hat und durch einen Ticketaufdruck und/oder sonstige (elektronische) Merkmale identifizierbar ist und/oder gegenüber einem Zweiterwerber, der nach Ziffer 8.3 Tickets zulässig erworben hat, ein Besuchsrecht. Der FCB erfüllt die ihm obliegenden vertraglichen Pflichten hinsichtlich des Besuchsrechts, indem er einmalig Zutritt zu der (den) Veranstaltung(en) gewährt. Je Ticket ist nur eine Person zum Besuch der Veranstaltung berechtigt. Der Zutritt von Kindern ist nur mit gültiger Eintrittskarte gestattet. Kinder im Alter bis zu 14 Jahren haben nur in Begleitung einer erwachsenen Person Zutritt. Der FCB wird auch dann von seiner Leistungspflicht gegenüber dem Kunden frei, wenn der Ticketinhaber bei Zutritt zum Stadion kein wirksames Besuchsrecht nach dieser Ziffer erworben hat. Der Ticketinhaber ist in diesem Fall nicht berechtigt, Zutritt zu erlangen. Insbesondere will der FCB, als Aussteller der Tickets, Zutritt zu Spielen im Stadion nicht jedem Ticketinhaber gewähren, sondern ein Besuchsrecht besteht nur im Rahmen dieser ATGB. Zum Nachweis seiner Identität hat der Kunde jeweils einen gültigen zur Identifikation geeigneten Ausweis mit sich zuführen und auf Verlangen des FCB und/oder des Sicherheitspersonals vorzuzeigen

3. Ermäßigte Tickets

3.1 Ermäßigungsberechtigung: Bei der Ticketvergabe können Mitglieder und eingetragene Fanclubs des FCB bevorzugt werden und entsprechende Ermäßigungen erhalten. Pro Mitglied kann nur ein Ticket zum ermäßigten Mitgliederpreis erworben werden. Jahreskarteninhaber erhalten auf Tageskarten keine Mitgliedsermäßigung. Bei DFB-Pokalspielen entfällt die Mitgliedsermäßigung. Kinder unter 14 Jahren, Schwerbehinderte und Senioren ab 65Jahren erhalten eine Ermäßigung von 50% auf allen Plätzen. Doppelte Ermäßigungen werden nicht gewährt. Für die jeweilige Ermäßigungsberechtigung maßgeblich ist der Tag der Ticketnutzung. Einzelheiten richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste des FCB.
3.2 Ermäßigungsnachweis: Der jeweils aktuelle – soweit existent: amtliche bzw. offizielle – Ermäßigungsnachweis ist beim Erwerb der Tickets vorzulegen und auch beim Stadionzutritt mitzuführen sowie auf Anfrage des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Wird er nicht mitgeführt bzw. ist er nicht gültig, kann der Zutritt zum Stadion verweigert werden; der zurückgewiesene Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Zuwiderhandlungen können mit einem Verweis aus dem Stadion sowie mit einer Strafanzeige geahndet werden. 3.3 Aufwertung: Für die Weitergabe von ermäßigten Tickets gelten die Regelungen in Ziffer 8.3 mit der zusätzlichen Maßgabe, dass eine Weitergabe nur möglich ist, wenn der neue Ticketinhaber die Ermäßigungsvoraussetzungen des betroffenen Tickets ebenfalls erfüllt, es sei denn, der neue Ticketinhaber zahlt vor Zutritt zum Stadion als Aufpreis die Differenz zwischen dem ermäßigten Ticket und einem entsprechenden Tagesticket am jeweiligen Spieltag („Aufwertung“). Für die Aufwertung eines Tickets kann vom FCB eine Systemgebühr nach der jeweils gültigen Preisliste des FCB erhoben werden.

4. Zahlungsmodalitäten

4.1 Ticketpreise: Die Höhe des Ticketpreises richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste des FCB bzw. des jeweiligen Veranstalters. Bestellungen von Tickets werden nur gegen Vorkasse und mit den jeweils akzeptierten Zahlungsmethoden (z.B. SEPA-Lastschrift, EC-Karte, Kreditkarte, Barzahlung) bearbeitet. Zuzüglich zum Ticketpreis kann der FCB dem Käufer im Fall eines Ticketversands die Versandkosten und/oder angemessene System- und weitere Gebühren für Leistungen, die im Interesse des Kunden sind, in Rechnung stellen.
4.2 Fehlschlagen der Zahlung: Sollte die Zahlung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht erfolgreich durchgeführt werden (z.B. keine ausreichende Deckung, Rückbuchung, fehlgeschlagene Authentifizierung etc.), ist der FCB berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu streichen bzw. die entsprechenden Tickets elektronisch zu sperren; die entsprechenden Tickets verlieren ihre Gültigkeit. Entstandene Mehrkosten sind vom Kunden zu erstatten. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt dem FCB vorbehalten.
4.3 Rechnungstellung: Dem Kunden wird die Rechnung nach Wahl des FCB in Papierform oder bei Online-Bestellung elektronisch übermittelt.
4.4 SEPA-Lastschriftmandat: Soweit eine Zahlung mittels SEPALastschrift vereinbart wurde und der Kunde dem FCB ein entsprechendes Lastschrift-Mandat erteilt hat, gilt Folgendes: Ein bevorstehender Lastschrifteinzug wird durch den FCB in der Regel zusammen mit der Rechnungsstellung (oder auf einem anderen mit dem Kunden vereinbarten Kommunikationsweg) spätestens fünf (5) Kalendertage vor Fälligkeit der Lastschrift vorab angekündigt (PreNotification). Die Belastung erfolgt nicht vor der auf der Zahlungsaufforderung (Rechnung) genannten Fälligkeit, eine gesonderte Pre-Notification wird nicht verschickt. Der Einzug der Lastschrift erfolgt gemäß dem Fälligkeitsdatum auf der jeweiligen Zahlungsaufforderung. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den ersten folgenden Bankgeschäftstag. Im Falle einer Zahlung durch einen abweichenden Kontoinhaber erfolgt die Pre-Notification an den Kunden. Dieser verpflichtet sich den Kontoinhaber über den anstehenden Lastschrifteinzug zu informieren. Der Kunde sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, der Kunde hat die Nichteinlösung oder Rückbuchung nicht zu vertreten. Im Online-Handel erteilte Einzugsermächtigungen gelten als SEPA-Lastschriftmandat – dies wird dem Kunden in einer gesonderten E-Mail bestätigt.

5. Versand und Hinterlegung

5.1 Versand: Sollten Tickets im Ausnahmefall postalisch versandt werden, erfolgt dies auf Kosten des Kunden, wobei der FCB das Transportunternehmen auswählt. Die Zustellung erfolgt regelmäßig innerhalb von sieben bis zehn (7-10) Werktagen ab Bestätigung der Ticketzuteilung. Erhält der Kunde bis zu diesem Zeitpunkt keine Tickets, ist ein Abhandenkommen bei Versand dem FCB unverzüglich unter der in Ziffer 19 angegebenen Kontaktadresse („Kontaktadresse“) mitzuteilen. Die Neuausstellung von bei Versand abhandengekommenen Tickets durch den FCB erfolgt nach Maßgabe von Ziffer 6.3. Eine Neuausstellung von bei Versand abhandengekommenen Auswärtsticket erfolgt grundsätzlich nicht. Der Download von Tickets als print@home/mobile Tickets oder der Erwerb oder Bezug über die Digitale Ticket Plattform stellt keinen Versand dar, weshalb hier keine Versandkosten anfallen.
5.2 Hinterlegung: Sofern bei kurzfristiger Bestellung ein rechtzeitiger Zugang der Tickets nicht mehr gewährleistet werden kann, können die Tickets an den hierfür durch den FCB eingerichteten Servicestellen hinterlegt werden. Die Abholung der Tickets ist nur durch den Kunden unter Vorlage eines amtlichen Ausweises oder eines sonstigen amtlichen zur Identifikation geeigneten Dokuments möglich. Der FCB kann für die Hinterlegung des Tickets eine angemessene Hinterlegungsgebühr verlangen. Das Risiko eines Abhandenkommens oder einer Beschädigung der Tickets vor der Abholung trägt der Kunde, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten des FCB oder des vom FCB beauftragten Dritten vor.

6. Neuausstellung bei Reklamation, Defekt, Abhandenkommen

6.1 Reklamation: Eine Reklamation von Tickets und/oder Ticketbestellungen, die erkennbar einen Mangel aufweisen, müssen unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, in der Regel innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Annahmeerklärung des FCB (vgl. Ziffer 2.2) oder nach Erhalt der Tickets, spätestens jedoch sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung, in Textform (E-Mail ausreichend) oder über die Digitale Ticket Plattform an die Kontaktadresse erfolgen. Bei Tickets und/oder Ticketbestellungen, die innerhalb der letzten sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung vorgenommen werden und/oder im Falle hinterlegter Tickets nach Ziffer 5.2 hat die Reklamation unverzüglich zu erfolgen, im Übrigen gilt die vorherige Regelung entsprechend. Mängel im Sinne dieser Ziffer 6.1 sind insbesondere unzulässige Abweichungen von der Bestellung hinsichtlich Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort, fehlerhaftes Druckbild oder technischer Defekt der zum Download zur Verfügung gestellten Datei, fehlende wesentliche Angaben wie Veranstaltung oder Platznummer und/oder sichtbare Beschädigung oder Zerstörung des Tickets. Die Regelungen zur Reklamation gelten ausdrücklich nicht für auf dem Versandweg untergegangene oder für die Zusendung nicht bestellter Tickets sowie für Fälle, in denen der Reklamationsgrund nachweislich auf ein Verschulden des FCB zurückzuführen ist. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Poststempel bzw. das Übertragungsprotokoll der E-Mail. Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen keine Ansprüche auf Rücknahme oder Neubestellung der Tickets. Im Fall der Bestellung von Auswärtstickets bestehen ebenfalls grundsätzlich keine Ansprüche auf Rücknahme oder Neubestellung seitens des FCB.
6.2 Beschädigung und Defekt: Im Fall einer Beschädigung oder eines Defekts eines der elektronischen Zugangskontrolle unterliegenden Tickets sperrt der FCB das betroffene Ticket unmittelbar nach Anzeige des Defekts und stellt bei nachgewiesener Legitimation des Kunden ein neues Ticket aus. Im Fall der Bestellung von Auswärtstickets kann grundsätzlich keine Neuausstellung seitens des FCB erfolgen.
6.3 Abhandenkommen: Der FCB ist über das Abhandenkommen von bei ihm erworbenen Tickets unverzüglich zu unterrichten. Der FCB ist berechtigt, diese Tickets unmittelbar nach Anzeige des Abhandenkommens zu sperren. Bei missbräuchlichen Anzeigen eines Abhandenkommens erstattet der FCB Strafanzeige. Eine Neuausstellung abhandengekommener Tickets kann aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nur dann vorgenommen werden, wenn dem FCB hierfür ein angemessener Bearbeitungszeitraum zur Verfügung steht (mindestens zwei (2) Wochen vor Beginn der entsprechenden Veranstaltung, es sei denn, der FCB oder vom FCB beauftragte Dritte haben das Abhandenkommen nachweislich zu vertreten). Eine Neuausstellung von Auswärtstickets seitens des FCB kann grundsätzlich nicht erfolgen.

7. Rücknahme und Erstattung

7.1 Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht: Auch wenn der FCB Tickets über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf eines Tickets. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den FCB gemäß Ziffer 2.2, 2.3 und 2.4 bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung des (der) bestellten Ticket(s).
7.2 Umtausch und Rücknahme und Ersatz: Umtausch und Rücknahme von Tickets sind grundsätzlich ausgeschlossen. Kann ein Kunde sein Ticket aus persönlichen Gründen nicht nutzen (z.B. Krankheit), ist ausnahmsweise eine Weitergabe des Tickets an einen Dritten im Rahmen der Regelung unter Ziffer 8.3 zulässig. Für beschädigte und/oder nicht mehr funktionsfähige Tickets gelten die Regelungen in Ziffer 6 entsprechend.
7.3 Verlegung: Bei einer zeitlichen und/oder örtlichen Verlegung der Veranstaltung behalten die Tickets ihre Gültigkeit. Kann oder möchte der Kunde bei Verlegung das Spiel nicht besuchen, kann er in diesem Fall von seinem ursprünglichen Ticketkauf zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform (E-Mail ausreichend) oder über die Digitale Ticket Plattform, per Telefax oder schriftlich auf dem Postweg an die Kontaktadresse zu erklären. Der betroffene Kunde erhält gegen Vorlage des Tickets bzw. Übersendung des Tickets auf eigene Rechnung an den FCB den entrichteten Ticketpreis erstattet; Versandgebühren werden nicht erstattet.
7.4 Wiederholungsspiel: Im Fall eines Wiederholungsspiels gilt das Wiederholungsspiel als neue Veranstaltung; das Ticket für die ursprüngliche Veranstaltung besitzt hierfür keine Gültigkeit, es sei denn der FCB weist ausdrücklich auf eine Gültigkeit des Tickets auch für das Wiederholungsspiel hin. Kann oder möchte der Kunde bei Gültigkeit des Tickets das Wiederholungsspiel nicht besuchen, kann er in diesem Fall von seinem ursprünglichen Ticketkauf zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform (E-Mail ausreichend) oder über die DigitaleTicket Plattform, per Telefax oder schriftlich auf dem Postweg an die Kontaktadresse zu erklären. Der betroffene Kunde erhält gegen Vorlage des Tickets bzw. Übersendung des Tickets auf eigene Rechnung an den FCB den entrichteten Ticketpreis erstattet; System- , Vorverkaufs- und Versandgebühren werden nicht erstattet.
7.5 Spielabbruch: Wird ein laufendes Spiel abgebrochen, etwa nach den Vorgaben des FCB, des zuständigen Verbandes oder einer zuständigen (Sicherheits-)Behörde, besteht kein Anspruch des Kunden auf Erstattung des entrichteten Ticketpreises, es sei denn der FCB hat den Spielabbruch zu vertreten oder eine Abwägung der widerstreitenden Interessen des Kunden mit den Interessen des FCB sprechen im Einzelfall für eine Erstattung zu Gunsten des Kunden.
7.6 Spielabsage und Zuschauerausschluss: Bei ersatzloser Absage der Veranstaltung bzw. bei einer Veranstaltung, die nach Maßgabe des FCB selbst, eines zuständigen Verbandes oder einer zuständigen Behörde ganz oder zum Teil unter Ausschluss von Zuschauern stattfinden muss, ist sowohl der FCB als auch der Kunde berechtigt, vom Vertrag über den Erwerb eines oder mehrerer Tickets für das betroffene Spiel zurückzutreten. Der Rücktritt durch den Kunden ist in Textform (E-Mail ausreichend) oder über die Digitale Ticket Plattform, per Telefax oder schriftlich auf dem Postweg an die Kontaktadresse zu erklären. Die betroffenen Kunden erhalten bei Rücktritt gegen Vorlage des Tickets bzw. Übersendung des Tickets auf eigene Rechnung an den FCB den entrichteten Ticketpreis erstattet; Versandgebühren werden nicht erstattet

8. Nutzung und Weiterveräußerung von Tickets, Vertragsstrafe

8.1 Schützenswertes Interesse des FCB: Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch im Stadion, zur Durchsetzung von Haus- bzw. Stadionverboten, zur Trennung von Fans der aufeinandertreffenden Mannschaften und zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu erhöhten Preisen, insbesondere zur Vermeidung von Ticketspekulationen, und zur Erhaltung einer möglichst breiten Versorgung der Fans mit Tickets zu sozialverträglichen Preisen, liegt es im Interesse des FCB und der Zuschauer, die unkontrollierte und nicht autorisierte Weitergabe von Tickets zu untersagen.
8.2 Unzulässige Weitergabe: Der Kunde verpflichtet sich und versichert ausdrücklich, die Tickets ausschließlich für private Zwecke zu erwerben und zu nutzen sowie jedes gewerbliche oder kommerzielle (d.h. mit Gewinn) Weiterverkaufen bzw. Anbieten zu unterlassen. Untersagt ist dem Ticketinhaber insbesondere, a) Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. über eBay, eBay Kleinanzeigen, Facebook, etc.) und/oder bei nicht vom FCB autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, seatwave, etc.) anzubieten und/oder zu verkaufen, b) Tickets zu einem Preis weiterzugeben, der höher ist als der Preis nach der jeweils gültigen Preisliste des FCB; c) Tickets regelmäßig und/oder in einer größeren Anzahl, sei es an einem Spieltag oder über mehrere Spieltage verteilt, weiterzugeben, d) Tickets an gewerbliche oder kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben, e) Tickets ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch den FCB bzw. den Veranstalter gewerblich oder kommerziell zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepaketes, f) Tickets an Personen weiterzugeben, gegen die ein Haus- bzw. Stadionverbot besteht, sofern dem Ticketinhaber dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste, g) Tickets an Fans von Gastclubs (bei Auswärtsspielen an Fans von Heimclubs) weiterzugeben, sofern dem Ticketinhaber dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste.
8.3 Zulässige Weitergabe: Eine private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere in Einzelfällen beiKrankheit oder anderweitiger persönlicher Verhinderung des Kunden, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in Ziffer 8.2 vorliegt und a) die Weitergabe über den offiziellen Ticket-Zweitmarkt des FCB und in der hierfür auf dem offiziellen Ticket-Zweitmarkt vorgegebenen Weise erfolgt, oder b) die Weitergabe über das offizielle DTC-Business und in der hierfür auf dem offiziellen DTC-Business vorgegebenen Weise erfolgt, oder c) die Weitergabe über die Digitale Ticket Plattform und in der hierfür in der Digitalen Ticket Plattform vorgegebenen Weise erfolgt, oder d) der Kunde den Zweiterwerber (bzw. neuen Ticketinhaber) auf die Geltung und den Inhalt dieser ATGB, die zugehörigen Datenschutzinformationen bzw. etwaig abzugebende Einwilligungen ausdrücklich hinweist, der Zweiterwerber mit der Geltung dieser ATGB zwischen ihm und dem FCB einverstanden ist und der FCB unter Nennung des Zweiterwerbers rechtzeitig über die Weitergabe des Tickets informiert wird.
8.4 Maßnahmen bei unzulässiger Weitergabe: Sollte der FCB feststellen, dass der Kunde gegen eine oder mehrere der Regelungen in Ziffer 8.2 verstoßen hat, ist der FCB berechtigt, a) Tickets, die vor Übergabe bzw. Versand an den Kunden entgegen den Regelungen in Ziffer 8.2 verwendet wurden, nicht an den betroffenen Kunden zu liefern, b) die entsprechenden Tickets zu sperren und dem Kunden/Ticketinhaber entschädigungslos den Zutritt zum Stadion verweigern bzw. ihn des Stadions zu verweisen, c) in den Fällen der unzulässigen Ticketweitergabe gemäß Ziffer 8.2. a) und/oder 8.2. b) den vom Kunden erzielten Mehrerlös bzw. Gewinn nach den Maßgaben von Ziffer 12 heraus zu verlangen, d) einen zukünftigen Verkauf von Tickets jeder Art dem Kunden gegenüber für einen angemessenen Zeitraum zu verweigern; maßgeblich für die Länge der Sperre sind die Anzahl der Verstöße, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse, e) betroffenen Kunden eingeräumte Vorzugsrechte, z.B. die mit der Mitgliedschaft beim FCB bzw. in offiziellen Fanclubs des FCB verbundenen Vorzugsrechte, nicht länger zu gewähren und/oder betroffenen Kunden die Mitgliedschaft beim FCB zu kündigen, und/oder f) in angemessener Art und Weise über den Vorfall auch unter Nennung des Namens des Kunden zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Tickets in Zukunft zu verhindern (Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 S. 1 f DSGVO).
8.5 Haftung bei Weitergabe: Im Falle der Weitergabe eines Tickets über die Digitale Ticket Plattfrom geht eine etwaige Haftung, die sich in Verbindung mit der Nutzung und Verwendung des Tickets ergibt, vom Kunden auf den Einladungsempfänger über, ab dem Zeitpunkt des Eintritts des Einladungsempfängers in das Rechtsverhältnis mit dem FCB zur Nutzung und Verwendung des Tickets. Im Falle der Weitergabe eines Tickets in anderer Weise als über die Digitale Ticket Plattform bleibt der weiterleitende Kunde als Vertragspartner des FCB für alle etwaigen Ansprüche haftbar, die sich in Verbindung mit der Nutzung und Verwendung des Tickets ergeben. In diesem Fall geht die Haftung nicht auf den Einladungsempfänger über.

9. Zutritt zum Stadion

9.1 Stadionordnung: Der Aufenthalt an und im Stadion erfolgt auf eigene Gefahr. Der Zutritt zum Stadion unterliegt zusätzlich der am Veranstaltungsort ausgehängten und im Internet abrufbaren (https://allianz-arena.com/de/spieltag/haus-und-stadionordnung; https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtrecht/vorschrift/140.html) Stadionordnung („Stadionordnung“). Jeder Ticketinhaber ist insbesondere verpflichtet, sich im Stadion so zu verhalten, dass die Rechtsgüter des FCB, der Spieler, von Zuschauern und allen anderen bei Veranstaltungen im Stadion anwesenden Personen nicht beeinträchtigt und/oder gefährdet werden. Diese Verhaltensregel bezweckt auch die Vermeidung von materiellen und immateriellen Schäden des Heim- und/oder Gastclubs durch die Verhängung sog. Verbandsstrafen wegen des Fehlverhaltens von Heim- und/oder Gastzuschauern. Im Fall eines oder mehrerer Verstöße von Ticketinhabern bzw. Kunden gegen diese und die in der Stadionordnung festgelegten Verhaltensregelungen, die im gesamten Stadionbereich sowie, wenn nicht explizit auf den Stadionbereich beschränkt, ebenfalls bei vom FCB veranstalteten bzw. organisierten Fahrten/An- und Abreisen zu Spielen oder sonstigen Veranstaltungen des FCB gelten, ist der FCB, die Polizei und/oder das Sicherheitspersonal berechtigt, entschädigungslos von Ticketinhabern bzw. Kunden mitgeführte verbotene Gegenstände zu beschlagnahmen, und/oder Ticketinhabern bzw. Kunden entschädigungslos den Zutritt zum Stadionbereich und/oder zum Veranstaltungsort zu verweigern und/oder sie des Stadions bzw. des Platzes zu verweisen.
9.2 Videoüberwachung: Die Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden nutzen im Stadion und teilweise auch im Umfeld des Stadions abhängig von den örtlichen Gegebenheiten an Spieltagen Videoüberwachungsanlagen aus eigener Zuständigkeit zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Einklang mit den insoweit geltenden gesetzlichen Bestimmungen (z.B. landesgesetzliches Polizeigesetz und StPO). Weitere Informationen zur Videoüberwachung sind an den jeweiligen Aushängeschildern vor Ort sowie Datenschutzinformationen zu entnehmen.
9.3 Zutrittsrecht: Grundsätzlich ist jeder Kunde mit einem wirksam nach den Vorgaben von Ziffer 2.7 erworbenen Besuchsrecht zum Stadionzutritt berechtigt. Der Zutritt zum Stadion kann dennoch verweigert werden, wenn a) der Kunde oder Ticketinhaber sich weigert, sich vor Betreten des umgrenzten Stadionbereichs am Stadioneingang und/oder im Stadioninnenraum einer vom Sicherheitspersonal vorgenommenen angemessenen Kontrolle seiner Person und/oder seiner mitgeführten Gegenstände zu unterziehen, b) der Kunde oder Ticketinhaber im Rahmen derselben Veranstaltung den umgrenzten Stadionbereich bereits einmal betreten und anschließend wieder verlassen hat; in diesem Fall verliert das Ticket seine Gültigkeit; es sei denn, der Kunde hat ein berechtigtes Interesse am Verlassen des Stadions (z.B. Notfall) und hat das Stadion durch einen ordnungsgemäßen Check-Out in Absprache mit den zuständigen Sicherheitspersonal verlassen, c) die auf den Tickets hinterlegten Individualisierungsmerkmale (Platz, Barcode, QR Code, Seriennummern, Warenkorb- oder Käuferidentifikationen) manipuliert, unkenntlich und/oder beschädigt oder das entsprechende Ticket bereits im elektronischen Zutrittssystem zugetreten ist, soweit dies nicht vom FCB zu vertreten ist d) im Fall von print@home/mobile-Tickets, wenn technische Versäumnisse, die eindeutig dem Kunden zuzuordnen sind (z.B. Handy defekt, Ausdruck nicht lesbar etc.), dazu führen, dass eine elektronischen Zutrittskontrolle nicht möglich ist, und/oder e) der Ticketinhaber nicht mit demjenigen Kunden personenidentisch ist, der im Zusammenhang mit dem Ticket als Kunde gespeichert, hinterlegt oder vermerkt ist (z.B. Namensangabe und/oder QR-Code und/oder Warenkorbnummer etc. bei personalisierten Tickets), es sei denn, es liegt ein Fall der zulässigen Weitergabe nach Ziffer 8.3 vor. Im Fall der berechtigten Zutrittsverweigerung besteht kein Anspruch des Kunden bzw. des Ticketinhabers auf Entschädigung.
9.4 Hausrecht und Platzzuweisung: Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung ist der Ticketinhaber verpflichtet, den Anweisungen der Polizei, des FCB, des Sicherheitspersonals und der Stadionverwaltung im Stadion Folge zu leisten, insbesondere auf eine entsprechende Aufforderung, im Falle sachlicher Gründe hin, einen anderen Platz als auf dem Ticket vermerkt einzunehmen; in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Ansonsten hat jeder Ticketinhaber denjenigen Platz im Stadion einzunehmen, der auf seinem Ticket vermerkt ist bzw. für den sein Ticket Geltung hat.
9.5 Stadionbereiche: Der FCB bzw. im Falle von Auswärtsspielen der Heimclub können bzw. müssen im Stadion einzelne Blöcke des Stadions zu einem Heimbereich („Heimbereich“) und einem Gästebereich erklären und entsprechend ausweisen. In diesem Heimbereich und darüber hinaus ausgewiesenen Bereichen des Stadions kann es zu Sichtbehinderungen, insbesondere durch das Schwenken von Fahnen, kommen. Reklamationen oder Ersatzansprüche auf Grund dieser Einschränkungen sind ausgeschlossen. Da der FCB bzw. im Falle von Auswärtsspielen der Heimclub aus Sicherheitsgründen zur Trennung der Fans gegnerischer Mannschaften verpflichtet ist, ist Fans der jeweiligen Gastmannschaft oder Personen, die aufgrund ihres Verhaltens oder äußeren Erscheinungsbilds als Fans der Gastmannschaft angesehen werden können („Gästefans“), aus Sicherheitsgründen der Zutritt zu und/oder der Aufenthalt im Heimbereich des Stadions nicht gestattet. Der FCB, bzw. im Falle von Auswärtsspielen der Heimclub, die Polizei und das Sicherheitspersonal sind berechtigt, Gästefans, auch wenn sie im Besitz eines gültigen Tickets sind, den Zutritt zum Heimbereich oder einem unmittelbar hieran angrenzenden Block zu verweigern und/oder diese Personen aus dem Heimbereich oder einem unmittelbar hieran angrenzenden Block zu verweisen und, falls noch ausreichend Platz vorhanden ist, in den Gästebereich des Stadions zu bringen. Kann kein anderer, geeigneter Platz angeboten werden, kann der betroffene Gästefan aus dem Stadion verwiesen oder der Zutritt zum Stadion verweigert werden; für diesen Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
9.6 Sanktionen bei verbotenem Verhalten: Bei Verstößen gegen die Regelungen in Ziffer 9.1 und/oder die Stadionordnung bei Handlungen nach §§ 3, 27 des Versammlungsgesetzes (VersG), bei Beteiligung an anlassbezogenen Straftaten und/oder Gewalttätigkeiten innerhalb oder außerhalb des Stadions kann der FCB ergänzend zu den unmittelbaren Maßnahmen nach Ziffer 9.1 bzw. nach der Stadionordnung entsprechend der Regelung in Ziffer 8.4 die dort aufgeführten Maßnahmen gegen den betroffenen Kunden bzw. Ticketinhaber treffen.
9.7 Stadionverbote: Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Regelungen in Ziffer 9.1 und/oder die Stadionordnung bei Handlungen nach §§ 3, 27 des VersG, bei Beteiligung an anlassbezogenen Straftaten und/oder Gewalttätigkeiten innerhalb oder außerhalb des Stadions kann ergänzend zu den unmittelbaren Sanktionen gemäß Ziffer 9.1 bzw. gemäß der Stadionordnung und den Sanktionen gemäß Ziffer 9.6 ein auf das Stadion beschränktes Stadionverbot, in besonders schwerwiegenden Fällen auch ein bundesweit wirksames Stadionverbot, ausgesprochen werden. Insoweit gilt die DFB-Richtlinie zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten in der jeweils gültigen Fassung (abrufbar unter https://www.dfb.de/verbandsservice/pinnwand/stadionverbotsrichtlinien/). Das Verbot wird den Betroffenen schriftlich mitgeteilt.
9.8 Regress: Für Verstöße einzelner oder mehrerer Zuschauer gegen die Regelungen in Ziffer 9.1 und/oder der Stadionordnung, kann der FCB, im Falle entsprechender Verstöße durch Fans des Gastclubs auch der Gastclub, von den zuständigen Verbänden mit einer Geldstrafe oder anderen Sanktionen belegt werden. Der FCB bzw. der Gastclub ist berechtigt, den bzw. die hierfür nachweisbar identifizierten Verantwortlichen vollumfänglich in Regress bzw. auf Ersatz des sich aus der Sanktion resultierenden Schadens gemäß den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Anspruch zu nehmen. Im Fall der Verantwortlichkeit mehrerer sind diese Gesamtschuldner im Sinne von § 421 BGB mit der Folge, dass der FCB bzw. der Gastclub einen einzelnen nachweisbar identifizierten Verantwortlichen hinsichtlich der gesamten Geldstrafe bzw. des gesamten aus der Sanktion für den FCB bzw. den Gastclub entstehenden Schadens in Anspruch nehmen kann, wenn zwischen den Tatbeiträgen der einzelnen nachweisbar identifizierten Verantwortlichen ein Verursachungszusammenhang bestand.

10. Zuschaueraufnahmen bei Veranstaltungen

Zur öffentlichen Berichterstattung und Bewerbung der betreffenden Veranstaltung und des jeweiligen Wettbewerbs können der FCB und der jeweils zuständige Verband (DFL Deutsche Fußball Liga e.V. und DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, Guiollettstraße 44-46, D-60325 Frankfurt am Main für Bundesliga und 2. Bundesliga und/oder DFB Deutscher Fußball-Bund e.V., Kennedyallee 274, D-60528 Frankfurt/Main für den DFB-Pokal und/oder Union of European Football Associations, Route de Genève 46, CH-1260 Nyon, für UEFA Europa und Champions League) oder von ihnen jeweils beauftragte oder sonst autorisierte Dritte (z.B. Rundfunk, Presse) unabhängig voneinander Bild- und Bildtonaufnahmen erstellen, die den Ticketinhaber als Zuschauer der betreffenden Veranstaltung zeigen können. Diese Bild- und Bildtonaufnahmen können durch den FCB und den jeweils zuständigen Verband und den jeweils mit ihnen nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen sowie von ihnen jeweils autorisierten Dritten (z.B. Rundfunk, Presse) verarbeitet, verwertet und öffentlich wiedergegeben werden. Aushängeschilder und die Datenschutzerklärung des FCB, abrufbar unter https://fcbayern.com/de/datenschutz sind in Bezug auf weitere Informationen in Bezug auf Zuschaueraufnahmen zu beachten.

11. Vertragsstrafe

11.1 Voraussetzungen: Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 8.2 oder 9.1 und/oder die Stadionordnung, ist der FCB ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 9.8 bzw. gemäß deliktsrechtlichen Vorschriften) berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- EUR gegen den Kunden zu verhängen.
11.2 Höhe: Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl und die Intensität der Verstöße, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Kunden bzw. Ticketinhabers hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt sowie, im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Tickets, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse bzw. Gewinne.. Die genaue Höhe der Vertragsstrafe wird vom FCB im Einzelfall nach billigem Ermessen festgelegt und ist im Streitfall vom sachlich zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit zu überprüfen. Die Vertragsstrafe ist auf etwaige Schadensersatzansprüche des FCB wegen des Verstoßes anzurechnen.

12. Auszahlung von Mehrerlösen

12.1 Voraussetzungen: Im Fall einer unzulässigen Weitergabe von Tickets gemäß Ziffer 8.2 a) und/oder 8.2 b) durch den Kunden ist der FCB zusätzlich zur Verhängung einer Vertragsstrafe gemäß Ziffer 11 und ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Sanktionen berechtigt, sich von dem Kunden dessen bei der unzulässigen Ticketweitergabe erzielten Mehrerlös bzw. Gewinn ganz oder teilweise auszahlen zu lassen.
12.2 Höhe und Verwendung: Maßgeblich für die Frage, ob und inwieweit die Mehrerlöse ausgezahlt werden müssen, sind die in Ziffer 11.2 genannten Kriterien. Der FCB wird die abgeschöpften Mehrerlöse bzw. Gewinne dem FC Bayern Hilfe eV zukommen lassen.

13. Haftung

Der Aufenthalt im Bereich des Stadions und im Stadion erfolgt auf eigene Gefahr. Der FCB, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Diese Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Ansprüche auf Ersatz von Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände.

14. Datenschutz

Der FCB verarbeitet im Rahmen der ATGB und der darin beschriebenen Sachverhalte personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der EUDatenschutzgrundverordnung (DSGVO). Hierzu stellt der FCB die Datenschutzinformation „Allgemeiner Ticketverkauf und Stadionbesuch“ unter https://fcbayern.com/de/datenschutz zur Verfügung.

15. Bonitätsprüfung

Zur Bonitätsprüfung tauscht der FCB in berechtigten Fällen Adressund Bonitätsdaten mit Kredit-Dienstleistungsunternehmen aus.

16. Alternative Streitbeilegung gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Wir weisen Sie darauf hin, dass wir nicht bereit und nicht verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).

17. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

17.1 Rechtswahl: Es gelten die zwingenden Rechtsvorschriften desjenigen Landes, in dem der Kunde sich gewöhnlich aufhält. Im Übrigen gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
17.2 Erfüllungsort: Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist der Sitz des FCB alleiniger Erfüllungsort (München).
17.3 Gerichtsstand: Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen ATGB und/oder deren Gültigkeit oder Rechtsgeschäften auf Grundlage dieser ATGB ergeben, ist – soweit zulässig – München. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis sowie der Erfüllungsort für Zahlung, Lieferung und Leistung am Sitz des FCB. Dies gilt auch, wenn der Kunde in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder wenn er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsschluss an einen Ort außerhalb Deutschlands verlegt oder wenn dessen Wohnsitz oder Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Der FCB ist jedoch berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.
17.4 Sprache: Bei Auslegungsschwierigkeiten zwischen der deutschen und der englischen Fassung dieser ATGB gilt die deutsche Fassung.

18. Ergänzungen und Änderungen

Der FCB behält sich das Recht vor, die ATGB und/oder die jeweils gültige Preisliste zu ergänzen und/oder zu ändern. Ergänzungen und Änderungen können erforderlich werden aufgrund von Entwicklungen, (i) die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und (ii) die der FCB nicht veranlasst hat oder beeinflussen kann und (iii) deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertrages in nicht unbedeutendem Maße stören würde und (iv) soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertrags nicht geändert werden. Als wesentlich gelten insoweit solche Regelungen, die Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen oder die Laufzeit (einschließlich Kündigungsregelungen) betreffen. Die ATGB können auch angepasst werden, soweit dadurch nach Vertragsschluss entstandene Regelungslücken geschlossen werden, die erhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages verursachen würden. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Bestimmungen dieser ATGB ändert, wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser ATGB von der Rechtsprechung für unwirksam erklärt werden oder eine Gesetzesänderung zur Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser ATGB führt. Die vertraglich vereinbarten Leistungen können geändert werden, wenn und soweit dies aus triftigem, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Grund erforderlich ist und das Verhältnis von Leistungen des FCB und der Gegenleistung des Kunden nicht zum Nachteil des Kunden verlagert wird, sodass die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Ein triftiger Grund liegt vor, (i) wenn die Leistung in der bisherigen vertraglich vereinbarten Form aufgrund neuer technischer Entwicklung nicht mehr erbracht werden kann oder (ii) neue oder geänderte gesetzliche oder sonstige hoheitliche Vorgaben eine Leistungsänderung erfordern. Änderungen der ATGB, der Preisliste oder der Leistungen wird der FCB dem Kunden mindestens vier (4) Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Dem Kunden steht bei Änderungen das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen in Textform zu kündigen. Der Kunde kann die Kündigung innerhalb von vier (4) Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung erklären. Der FCB informiert den Kunden bzgl. des Inhaltes und des Zeitpunktes der Vertragsänderung und weist auf das Kündigungsrecht gesondert hin. Ein Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn die Änderungen (i) ausschließlich zum Vorteil des Kunden sind, (ii) rein administrativer Art sind und keine negativen Auswirkungen auf den Kunden haben oder (iii) unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes Recht vorgeschrieben sind. Ein etwaiger Widerspruch des Kunden ist an die Kontaktadresse zu richten.

19. Kontaktadresse

Rückfragen zum Ticketverkauf können über folgenden Kontakt an den FCB gerichtet werden: FC Bayern München AG, Säbener Str. 51-57, 81547 München, Tel.: 089/69931-333, Fax: 089/64281-333; E-Mail: tickets@fcbayern.com

20. Schlussklausel

Sollten einzelne Klauseln dieser ATGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Im Fall einer unwirksamen Regelung haben die Parteien darüber zu verhandeln, diese durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Lücke dieser ATGB.

Stand dieser ATGB

April 2025

AGB Jahreskarten

1. Anwendungsbereich, Vertragsschluss

1.1 Diese AGB-Jahreskarten gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb, die Nutzung, die Verwendung oder den Bezug von Jahreskarten, auch in Form von Einzeltickets als Teil einer Jahreskarte, (gemeinsam: „Jahreskarten“) im Online-Ticketshop, über den offiziellen Ticket-Zweitmarkt (fcbayern.com/de/tickets), die offizielle Digitale Ticket Plattform („DTP“) der FC Bayern München AG, Säbener Str. 51-57, 81547 München („FCB“) und/oder die Nutzung und Verwendung der Jahreskarten begründet wird, insbesondere für den Besuch von Veranstaltungen (Fußballspiele der Herren-Lizenzmannschaft), die vom FCB zumindest mitveranstaltet werden („Veranstaltungen“) oder bei denen der FCB das Veranstaltungsrecht an einen Dritten weitergegeben hat, sowie den Zutritt und Aufenthalt im Stadion Allianz Arena („Allianz Arena“), es sei denn für die entsprechende Veranstaltung gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen.
1.2 Die Bestellung einer Jahreskarte stellt ein vom Jahreskartenkunden abgegebenes Angebot zum Abschluss eines Jahreskartenvertrages dar, das mit dem Zugang der Jahreskarte beim Jahreskartenkunden von der FC Bayern München AG, Säbener Str. 51-57 in 81547 München, Fax: 089/642 81 333, jahreskarten@fcbayern.com angenommen wird.
1.3 Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Eine verkürzte Sprachform beinhaltet keine Wertung.

2. Preise und Leistungen, Versandkosten, Digitale Ticket Plattform

2.1 Es gelten die jeweils aktuellen Jahreskartenpreise und die damit verbundenen Leistungen. Diese ergeben sich aus den aktuellen Bestellunterlagen bzw. dem Reservierungs-Anschreiben des FCB gemäß Ziffern 9.3 und 9.4. Mit dem Erwerb der Jahreskarte können auch etwaige Vorrechte verbunden sein.
2.2 Der Jahreskartenversand erfolgt versichert per Zustelldienst, den der FCB auswählt (z.B.: DHL), oder durch Zurverfügungstellung als print@home/mobile-Ticket über die DTP (Ziffer 2.3). Der postalische Versand ist keine im Rahmen des Jahreskartenvertrages geschuldete Leistung und erfolgt auf Kosten des Jahreskartenkunden. Die Zurverfügungstellung von Jahreskarten über die DTP erfolgt kostenfrei.
2.3 Der FCB stellt eine digitale Ticket Plattform zur Verfügung, auf der Jahreskartenkunden die ihnen zugeteilten bzw. erworbenen Tickets, jedoch ausschließlich unter Einhaltung der Bestimmungen der Ziffer 5 dieser AGBJahreskarten, zulässig weitergeben können. Der Ticketbezug über die DTP setzt eine Registrierung voraus und erfolgt auf der Grundlage einer persönlichen Einladung durch den Jahreskartenkunden über die dafür vom FCB vorgesehenen Kommunikationswege. Die Einladung enthält ein Angebot, das der Einladungsempfänger unter Angabe seiner persönlichen Daten und unter Anerkennung dieser AGB-Jahreskarten annehmen kann. Durch die Annahme des Angebots entsteht ein Rechtsverhältnis betreffend das jeweilige Heimspiel, jedoch kein Dauerschuldverhältnis, zur Nutzung und Verwendung der entsprechenden Jahreskarte zwischen dem Einladungsempfänger und dem FCB auf Grundlage dieser AGB-Jahreskarten.

3. Fälligkeit, Zahlungsbedingungen und Zurückbehaltungsrecht, SEPA-Lastschrift

3.1 Die Fälligkeit der Vergütung für die Jahreskarte trittentsprechend der Angaben im Rahmen der Rechnungsstellung ein, spätestens jedoch mit Beginn der neuen Saison. Die Vergütung für Tickets im Rahmen eines Zusatz-Wettbewerbs wird mit dem Erreichen und der Bekanntgabe des Termins für die jeweiligen Veranstaltungen fällig. 3.2 Der Jahreskartenkunde ist verpflichtet, den FCB zu ermächtigen, die Vergütung mittels Lastschriftverfahren oder über die FC Bayern MasterCard, eine Master-/VISACard oder eine American Express-Card einzuziehen. 3.3 Jahreskarten sind nur gültig, wenn die jeweils fällige Vergütung vollständig bezahlt ist. Der FCB behält sich vor, bei nicht vollständig gezahlter Vergütung sowie im Falle des Zahlungsverzuges im Hinblick auf Forderungen des FCB gegen den Jahreskartenkunden aus anderen Rechtsgründen von ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen und die Jahreskarte bis zum vollständigen Ausgleich zu sperren, sofern die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts nicht gegen Grundsätze von Treu und Glauben verstoßen würde. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt dem FCB ausdrücklich vorbehalten. 3.4 Soweit eine Zahlung mittels SEPA-Lastschrift vereinbart wurde und der Jahreskartenkunde ein entsprechendes Lastschrift-Mandat erteilt hat, gilt Folgendes: Ein bevorstehender Lastschrifteinzug wird durch den FCB in der Regel zusammen mit der Rechnungsstellung (oder auf einem anderen mit dem Jahreskartenkunden vereinbarten Kommunikationsweg) spätestens 5 (fünf) Kalendertage vor Fälligkeit der Lastschrift vorab angekündigt (Pre-Notification). Die Belastung erfolgt nicht vor der auf der Zahlungsaufforderung (Rechnung) genannten Fälligkeit, eine gesonderte Pre-Notification wird nicht verschickt. Der Einzug der Lastschrift erfolgt gemäß dem Fälligkeitsdatum auf der jeweiligen Zahlungsaufforderung. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den ersten folgenden Bankgeschäftstag. Im Falle einer Zahlung durch einen abweichenden Kontoinhaber erfolgt die Pre-Notification an den Jahreskartenkunden. Dieser verpflichtet sich, den Kontoinhaber über den anstehenden Lastschrifteinzug zu informieren. Der Jahreskartenkunde hat für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Jahreskartenkunden, es sei denn, der Jahreskartenkunde hat die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht zu vertreten. Im Online-Handel erteilte Einzugsermächtigungen gelten als SEPA-Lastschriftmandat – dieses wird dem Jahreskartenkunden in einer gesonderten E-Mail bestätigt.

4. Reklamationen, Widerrufsrecht, Verlegung oder Spielabbruch, Wiederholungsspiel, Spielabsage und Zuschauerausschluss

4.1 Reklamationen fehlerhafter oder defekter Jahreskarten müssen unverzüglich nach Erhalt der Sendung, jedenfalls aber unverzüglich nach Kenntnisnahme, geltend gemacht werden. Die Reklamation hat in Textform an FC Bayern München AG — Jahreskarten — Postfach 900451, 81504 München; E-Mail: jahreskarten@fcbayern.com, Fax: +49 89 642 81 333 („Kontaktadresse“) zu erfolgen.
4.2 Auch wenn der FCB, Jahreskarten über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Jahreskartenkunden beim Kauf einer Jahreskarte. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Jahreskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den FCB bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Jahreskarte(n).
4.3 Bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung einer vom Leistungsspektrum der Jahreskarte umfassten Veranstaltung kann der Jahreskartenkunde vom Vertrag in Bezug auf diese einzelne Veranstaltung zurücktreten (Teilrücktritt). Der Rücktritt ist in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder schriftlich auf dem Postweg an die Kontaktadresse zu erklären. Der betroffene Jahreskartenkunde erhält, ggf. gegen Vorlage der Jahreskarte auf eigene Rechnung, den anteiligen Preis der Jahreskarte erstattet; Versandgebühren werden nicht erstattet, da sie im Interesse des Jahreskartenkunden anfallen. Bei Abbruch einer vom Leistungsspektrum der Jahreskarte umfassten Veranstaltung besteht kein (anteiliger) Anspruch des Jahreskartenkunden auf Erstattung des entrichteten Preises, es sei denn, der FCB hat den Spielabbruch zu vertreten oder eine Abwägung der widerstreitenden Interessen des Jahreskartenkunden mit den Interessen des FCB sprechen im Einzelfall für eine Erstattung zu Gunsten des Jahreskartenkunden. Die endgültige Ansetzung bzw. Terminierung einer Veranstaltung gilt nicht als Verlegung im Sinne dieser Regelung und berechtigt den Jahreskartenkunden daher nicht zum (Teil-) Rücktritt, wenn bei Erwerb der Jahreskarte die endgültige Ansetzung bzw. Terminierung einer Veranstaltung noch nicht feststand.
4.4 Im Fall eines Wiederholungsspiels, d.h. Neuansetzung einer bereits begonnenen und gemäß Ziffer 4.3 abgebrochenen Veranstaltung, gilt das Wiederholungsspiel als neue Veranstaltung; die Jahreskarte, die für die ursprüngliche Veranstaltung gültig war, besitzt für das Wiederholungsspiel grundsätzlich keine Gültigkeit, es sei denn, der FCB weist ausdrücklich auf eine Gültigkeit der Jahreskarte auch für das Wiederholungsspiel hin.
4.5 Bei ersatzloser Absage einer Veranstaltung bzw. bei einer Veranstaltung, die nach Maßgabe eines zuständigen Verbandes oder einer zuständigen (Gesundheits-) Behörde ganz oder zum Teil unter Ausschluss von Zuschauern stattfinden muss, sind sowohl der FCB als auch der betroffene Jahreskartenkunde berechtigt, vom Vertrag in Bezug auf diese einzelne Veranstaltung zurückzutreten (Teilrücktritt). Der FCB ist zudem in einem solchen Fall berechtigt, Jahreskarten für betroffene Veranstaltungen zu sperren. Der Rücktritt ist in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder schriftlich auf dem Postweg an die Kontaktadresse zu erklären. Der betroffene Jahreskartenkunde erhält, ggf. gegen Vorlage der Jahreskarte an den FCB, den anteiligen Preis der Jahreskarte erstattet; zu Versandgebühren gilt Ziffer 4.3.

5. Persönliche Verwendung, Pflichten des Jahreskartenkunden, Vertragsstrafe, Verhinderung, Haftung bei Weitergabe

5.1 Die Jahreskarte wird personalisiert ausgegeben und berechtigt jeweils nur eine Person, die hiervon umfassten Veranstaltungen zu besuchen. Minderjährige und Kinder bedürfen einer eigenen Zugangsberechtigung. Aus sicherheitstechnischen Gründen, um eine möglichst flächendeckende Versorgung mit Jahreskarten zu sozialverträglichen Preisen zu erreichen und zur Vermeidung von Schwarzhandel und Ticket-Spekulationen, liegt es im Interesse sowohl des FCB als auch der Jahreskartenkunden und Fans die unkontrollierte und nicht autorisierte Weitergabe von Jahreskarten angemessen einzuschränken.
5.2 Die Jahreskarte oder die mit ihr verbundenen Bezugsrechte oder sonstigen Rechte dürfen aus den unter Ziffer 5.1 genannten Gründen (infolge des berechtigten Interesses des FCB) grundsätzlich – abgesehen von den unter Ziffer 5.4 geregelten Ausnahmen – nicht weiter veräußert werden. Jeder Jahreskarteninhaber verpflichtet sich und versichert ausdrücklich, die Jahreskarte oder die mit ihr verbundenen Bezugsrechte nicht gewerblich oder kommerziell (d.h. zum Zwecke der Gewinnerzielung) Zwecken zu nutzen oder zu beziehen, wozu insbesondere jedes Anbieten und/oder die Weitergabe über nicht autorisierte Internetplattformen (z.B. eBay, Kleinanzeigen, viagogo) zählt; 5.3 Sollte der FCB feststellen, dass der Jahreskarteninhaber ohne Zustimmung des FCB die Jahreskarte zu kommerziellen oder gewerblichen Zwecken genutzt oder zu nutzen versucht hat, insbesondere kommerziell oder gewerblich vollständig oder teilweise weiterveräußert und/oder Ansprüche kommerziell oder gewerblich abgetreten hat (insbesondere über eBay/Verkaufsplattformen und/oder an Ticketagenturen/-händler), entsteht dem FCB aufgrund der damit indizierten Wiederholungsgefahr ein Unterlassungsanspruch. Außerdem ist der FCB berechtigt, a) die Jahreskarte für den Zugang zu sperren und dem jeweiligen Jahreskarteninhaber entschädigungslos den Zutritt zur Allianz Arena zu verweigern bzw. ihn der Allianz Arena zu verweisen, b) einen zukünftigen Verkauf von Karten bzw. Tickets jeder Art dem Jahreskarteninhaber gegenüber zu verweigern, c) ein Hausverbot gegen den Jahreskarteninhaber auszusprechen, d) für jeden Verstoß die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe iHv bis zu EUR 2.500 zu fordern, es sei denn, der Jahreskarteninhaber hat den Verstoß nicht zu vertreten. Die genaue Höhe der Vertragsstrafe wird vom FCB im Einzelfall nach billigem Ermessen festgelegt und ist im Streitfall vom sachlich zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit zu überprüfen. Die Vertragsstrafe ist auf etwaige Schadensersatzansprüche des FCB wegen des Verstoßes anzurechnen, und e) den entsprechenden Jahreskartenvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen (der noch nicht verbrauchte Entgeltanteil (Jahreskartenpreis abzüglich des bereits abgelaufenen Zeit- resp. Spielanteils) nicht erstattet, sondern verbleibt in Form einer Vertragsstrafe in entsprechender Höhe beim FCB). Der FCB behält sich vor, in einem solchen Fall in angemessener Art und Weise über den Vorfall auch unter Nennung des Namens des Jahreskarteninhabers zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Karten in der Zukunft zu verhindern; der FCB behält sich die Geltendmachung weiterer zivil- und strafrechtlicher Ansprüche vor.
5.4 Bei Verhinderung (Krankheit oder anderweitiger persönlicher Verhinderung) des Jahreskartenkunden oder zur Mitnahme einer Begleitperson, wenn diese auf die Geltung und den Inhalt dieser AGB-Jahreskarten ausdrücklich hingewiesen wurde und damit einverstanden war, ist eine Weitergabe der Jahreskarte für einzelne Veranstaltungen an Dritte möglich, sofern (i) kein Fall der unzulässigen Weitergabe nach Ziffer 5.2 vorliegt, und (ii) es sich nicht um eine ermäßigte Jahreskarte für Kinder oder Menschen mit Behinderung (Ziffer 7) handelt und in der Person des Dritten nicht ein wichtiger Grund hiergegen vorliegt. Als wichtiger Grund im vorgenannten Sinne gilt insbesondere, wenn der/die Dritte an gewalttätigen Auseinandersetzungen bei Sportveranstaltungen beteiligt war bzw. ein Haus- oder Stadionverbot ausgesprochen wurde. Eine Weitergabe bzw. ein Anbieten der Jahreskarte über das Internet ist, abgesehen von einer Weitergabe über den offiziellen Ticket-Zweitmarkt (erreichbar unter: https://tickets.fcbayern.com/internetverkaufzweitmarkt/EventList.aspx) oder über die DTP in der hierfür dort jeweils vorgegebenen Weise, jedoch unter Einhaltung der Regelungen der Ziffer 5.2, untersagt.
5.5 Jegliche Vervielfältigung von Jahreskarten oder sonstigen Berechtigungsausweisen, wie z.B. die Vervielfältigung von Parkberechtigungsausweisen, ist untersagt und wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.
5.6 Im Falle der Weitergabe einer Jahreskarte über die DTP geht eine etwaige Haftung, die sich in Verbindung mit der Nutzung und Verwendung der Jahreskarte ergibt, vom Kunden auf den Einladungsempfänger über, ab dem Zeitpunkt des Eintritts des Einladungsempfängers in das Rechtsverhältnis mit dem FCB zur Nutzung und Verwendung der Jahreskarte. Im Falle der Weitergabe einer Jahreskarte in anderer Weise als über die DTP bleibt der weiterleitende Kunde als Vertragspartner des FCB für alle etwaigen Ansprüche haftbar, die sich in Verbindung mit der Nutzung und Verwendung der Jahreskarte ergeben. In diesem Fall geht die Haftung nicht auf den Einladungsempfänger über.

6. Zutritt zur Allianz Arena und den Parkhäusern, Haus-, Stadionordnung und Nutzungsbedingungen für Kfz-Stellplätze (= Einstellbedingungen), Zuschaueraufnahmen bei Veranstaltungen

6.1 Als Aussteller will der FCB den Zutritt zu den entsprechenden Veranstaltungen nicht jedem, sondern nur denjenigen Jahreskarteninhabern gewähren, die die Jahreskarten als Kunde beim FCB, über den offiziellen Ticket-Zweitmarkt oder im Rahmen einer zulässigen Weitergabe nach Ziffer 5.4 oder ggf. über die DTP erworben haben. Dadurch erwirbt der Jahreskartenkunde das Recht zum Besuch der entsprechenden Veranstaltung(en) nach Maßgabe dieser ATGB, insbesondere im Rahmen der übrigen Regelungen in dieser Ziffer 6 („Besuchsrecht“). Der FCB gewährt nur dem Jahreskartenkunden, der durch einen Aufdruck und/oder sonstige (elektronische) Individualisierungsmerkmale identifizierbar ist und/oder gegenüber einem nach Ziffer 5.4 zulässigen Zweiterwerber ein Besuchsrecht. Der FCB erfüllt die ihm obliegenden vertraglichen Pflichten hinsichtlich des Besuchsrechts, indem er einmalig Zutritt zu der (den) Veranstaltung(en) gewährt. Der FCB wird auch dann von seiner Leistungspflicht gegenüber dem Jahreskartenkunden frei, wenn der Jahreskartenkundeninhaber bei Zutritt zur Allianz Arena kein wirksames Besuchsrecht nach dieser Ziffer erworben hat. Der Jahreskarteninhaber ist in diesem Fall nicht berechtigt, Zutritt zu verlangen. Zum Nachweis seiner Identität hat der Jahreskartenkunde jeweils einen gültigen zur Identifikation geeigneten Ausweis mit sich zuführen und auf Verlangen des FCB und/oder des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Die Jahreskartenkunden und -inhaber sind beim Zutritt zu Veranstaltungen in der Allianz Arena verpflichtet, auf Nachfrage des FCB anzugeben, auf welchem Weg und zu welchem Preis sie die Jahreskarte erworben haben; dies kann auch die namentliche Nennung des Jahreskartenverkäufers einschließen. Jahreskarten, die auf vom FCB nicht autorisierten Verkaufsplattformen oder von sonstigen Dritten zum Verkauf angeboten werden, vermitteln kein Besuchsrecht nach dieser Ziffer und können Rechtsfolgen nach Ziffer 5.3 auslösen. 6.2 Der Aufenthalt an und in der Allianz Arena und in den Parkhäusern erfolgt auf eigene Gefahr. Der Zutritt zur Allianz Arena und zu den Parkhäusern unterliegt der an der Allianz Arena ausgehängten Haus- und Benutzungsordnung, Stadionordnung (https://allianz-arena.com/de/die-arena/haus-und-stadionordnung) und den an den Parkhäusern ausgehängten Nutzungsbedingungen. 6.3 Zur öffentlichen Berichterstattung und Bewerbung der betreffenden Veranstaltung und des jeweiligen Wettbewerbs können der FCB und der jeweils zuständige Verband (DFL Deutsche Fußball Liga e.V. und DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, Guiollettstraße 44-46, D-60325 Frankfurt am Main für Bundesliga und 2. Bundesliga und/oder DFB Deutscher Fußball-Bund e.V., Kennedyallee 274 60528 Frankfurt am Mainfür den DFB-Pokal und/oder Union of European Football Associations, Route de Genève 46, CH-1260 Nyon, für UEFA Europa und Champions League) oder von ihnen jeweils beauftragte oder sonst autorisierte Dritte (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO unabhängig voneinander Bild- und Bildtonaufnahmen erstellen, die den Ticketinhaber/Stadionbesucher als Zuschauer der betreffenden Veranstaltung zeigen können. Diese Bild- und Bildtonaufnahmen können durch den FCB und den jeweils zuständigen Verband und den jeweils mit ihnen nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen sowie von ihnen jeweils autorisierten Dritten (z.B. Rundfunk, Presse) verarbeitet, verwertet und öffentlich wiedergegeben werden. 6.4 Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung ist der Jahreskarteninhaber verpflichtet, den Anweisungen der Polizei, des FCB, des Sicherheitspersonals und der Stadionverwaltung in der Allianz Arena und in den Parkhäusern Folge zu leisten, insbesondere auf eine entsprechende Aufforderung im Falle sachlicher Gründe hin einen anderen Platz, als auf der Jahreskarte vermerkt ist, einzunehmen. Die Mitnahme von Transparenten ist nur mit Genehmigung des FCB gestattet, die Mitnahme von Fotokameras und sonstigen Bild-/Film- und Tonaufnahmegeräten zum Zwecke der kommerziellen Nutzung ist untersagt. Die Mitnahme von Feuerwerkskörpern, Flaschen, Dosen, Rauschmitteln und Haustieren ist strikt untersagt. Offensichtlich alkoholisierte Zuschauer verwirken ihr Recht, die Allianz Arena zu betreten. Der Zutritt von Kindern im Alter bis zu 14 Jahren ist nur in Begleitung einer erwachsenen Person und nur mit gültiger Eintrittskarte gestattet. Der Zutritt mit einer ermäßigten Jahreskarte ist nur unter Vorlage des die Ermäßigung begründenden Nachweises gestattet. Für die jeweilige Ermäßigungsberechtigung maßgeblich ist der Tag der jeweiligen Veranstaltung. Verstöße gegen die AGB–Jahreskarten und/oder die Stadionordnung werden mit einem Verweis aus der Allianz Arena ohne Erstattung des (anteiligen) Jahreskartenpreises geahndet. 6.5 Der FCB kann den Zutritt zur Allianz Arena auch dann verweigern, wenn die Jahreskarten inhaltlich (Angaben von Platz, QR-Code, Seriennummern, Warenkorb- oder Käuferidentifikationen) manipuliert oder beschädigt wurden, soweit dies nicht vom FCB zu vertreten ist. Gleiches gilt im Fall von print@home/mobile-Tickets, wenn technische Versäumnisse, die eindeutig dem Kunden zuzuordnen sind (z.B. Handy defekt, Akku leer, Ausdruck nicht lesbar etc.), dazu führen, dass eine elektronischen Zutrittskontrolle nicht möglich ist. Sollte diese Beschädigung und/oder Manipulation vom Jahreskartenkunden vorgenommen worden sein, ist der FCB zur Verhängung der Sanktionen gem. Ziffer 5.3 berechtigt. 6.6 Zur Gewährleistung und Optimierung der Stadionsicherheit nutzen die Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden in der Allianz Arena und teilweise auch im Umfeld des Stadions abhängig von den örtlichen Gegebenheiten an Spieltagen Videoüberwachungsanlagen aus eigener Zuständigkeit zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Einklang mit den insoweit geltenden gesetzlichen Bestimmungen (z.B. landesgesetzliches Polizeigesetz und StPO). Weitere Informationen zur Videoüberwachung sind an den jeweiligen Aushängeschildern vor Ort sowie Datenschutzinformationen zu entnehmen. 6.7 Aufnahmen in der Allianz Arena zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) und/oder der Erhebung von Spieldaten ist nur mit Einwilligung des FCB und in den für diese Zwecke besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig. Ohne Einwilligung des FCB ist es nicht gestattet, Töne, Fotos und/oder Bilder, Beschreibungen oder Resultate bzw. Daten der Veranstaltung aufzunehmen bzw. zu erheben, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der schriftlichen Einwilligung des FCB. In jedem Fall ist es untersagt, ohne Einwilligung des FCB Bild-, Ton- und/oder Videoaufnahmen live oder zeitversetzt zu übertragen und/oder im Internet, insbesondere auf Social Media Plattformen und/oder Apps, und/oder anderen Medien (einschließlich mobilen Endgeräten wie z.B. Smartphones, Tablets etc.) öffentlich wiederzugeben und/oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Die DFL GmbH, der DFB und/oder die UEFA ist/sind berechtigt, unter Verstoß gegen diese Bestimmung übertragene und/oder öffentlich wiedergegebene Aufnahmen und/oder zu löschen oder löschen zu lassen. Ebenso ist ohne Einwilligung des FCB das Sammeln, Erheben, Übertragen, Herstellen und/oder Verbreiten von Informationen oder Daten über den Spielverlauf (z.B. Ereignis oder Positionsdaten), das Verhalten oder andere Faktoren in einem Spiel (sei es mit elektronischen Geräten oder auf andere Weise) zu kommerziellen Zwecken (insb. für Wetten und Glücksspiel) in der Allianz Arena ausdrücklich untersagt. Geräte oder Anlagen, die bestimmungsgemäß für solche Aktivitäten genutzt werden können, dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des FCB nicht in die Allianz Arena eingebracht werden. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Regelungen kann Ticketinhabern der Zutritt in die Allianz Arena verweigert oder sie können der Allianz Arena verwiesen werden.

7. Jahreskarte für Menschen mit Behinderung

Ermäßigte Jahreskarten für Behinderte sind nur in Verbindung mit einem gültigen Schwerbehindertenausweis gültig. Für die jeweilige Ermäßigungsberechtigung maßgeblich ist der Tag der jeweiligen Veranstaltung.

8. Haftung

8.1 FCB haftet im Geltungsbereich dieses Vertrages bei Vorliegen einer gesetzlichen oder vertraglichen Haftung auf den Ersatz von Schäden bzw. auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen, die durch FCB, dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Jahreskartenkunde vertrauen durfte („wesentliche Nebenpflicht“), ist die Haftung von FCB auf vertragstypische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare Schäden begrenzt. FCB haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, die nicht zu den wesentlichen Nebenpflichten gehören.
8.2 Ansprüche wegen schuldhafter Herbeiführung von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistiger Täuschung, aufgrund einer vom FCB übernommenen Garantie für die Beschaffenheit oder für ein vom FCB übernommenes Beschaffungsrisiko bleiben unberührt. Die Haftungsbegrenzung erstreckt sich auch auf die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des FCB.

9. Laufzeit, wichtiger Kündigungsgrund, Folgevertrag, Änderungswünsche

9.1 Der Jahreskartenvertrag beginnt regelmäßig am 01.07. eines Jahres und endet jeweils am 30.06. oder, sollte dieser Zeitpunkt nach dem 30.06. liegen, mit Ablauf der letzten jeweils vom zugrundeliegenden Vertrag umfassten Veranstaltung des auf den Vertragsabschluss folgenden Jahres, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere gemäß Ziffer 5.3 e) bleibt unberührt. Der FCB hat in diesem Zusammenhang das Recht, auch weitere vom Kündigungsgrund betroffene Vertragsverhältnisse mit dem Kunden außerordentlich zu kündigen (z.B. ein Jahreskartenkunde besitzt mehrere Jahreskarten oder eine Mitgliedschaft beim FC Bayern München e.V.).
9.2 Eine Kündigung durch den Jahreskartenkunden ist in Textform an die Kontaktadresse zu richten oder auf der DTP und der dort hierfür vorgesehenen Art und Weise zu erklären. Der FCB ist berechtigt, mit Beendigung des Vertragsverhältnisses die Jahreskarte zu sperren und, falls anwendbar, deren Rückgabe zu verlangen. 
9.3 Der FCB beabsichtigt, ohne rechtliche Verpflichtung, dem Jahreskartenkunden vor Ablauf der Vertragslaufzeit gemäß Ziffer 9.1 ein Angebot auf Abschluss eines Folgevertrages für die Folgesaison in Form eines Reservierungs-Anschreibens schriftlich, per E-Mail oder über die DTP zu unterbreiten. Der Jahreskarteninhaber kann dieses Angebot zu den im Reservierungs-Anschreiben mitgeteilten Bedingungen ausdrücklich oder durch schlüssiges Handeln (z.B. durch Bezahlung/Erteilung bzw. Aufrechterhaltung einer Einzugsermächtigung im Sinne von Ziffer 3 annehmen.
9.4 Mit dem Reservierungs-Anschreiben erhält der Jahreskartenkunde auch die Gelegenheit, Änderungswünsche abzugeben. Diese werden erst wirksam, wenn der FCB, dem durch Zurverfügungstellung einer entsprechenden Jahreskarte entspricht oder diese in Textform oder über die DTP bestätigt. Ein Rechtsanspruch auf Änderungen bzw. die Zuteilung bestimmter Plätze besteht nicht.

10. Datenschutz, Bonitätsprüfung

10.1 Soweit der FCB im Rahmen seiner Tätigkeit personenbezogene Daten erhebt oder verarbeitet, geschieht dies ausschließlich im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der EUDatenschutzgrundverordnung (DSGVO).
10.2 So erhebt der FCB im Rahmen der auf Grundlage dieser AGB-Jahreskarten entstandenen Rechtsbeziehungen personenbezogene Daten des Jahreskartenkunden bzw. des Jahreskarteninhabers und ggf. eines von diesen Personen abweichenden Konto- bzw. Kreditkarteninhabers (nachfolgend insgesamt „betroffene Person“). Dabei handelt es sich um Namens-, Kontakt-, Bankverbindungs- und sonstige Daten, die im Reservierungs-Anschreiben aufgeführt oder über die DTP abgefragt werden und die für die Durchführung und Abwicklung des entsprechenden Vertrages erforderlich sind. Der FCB verarbeitet diese personenbezogenen Daten ausschließlich zur Erfüllung seiner (vor-) vertraglichen Pflichten gegenüber dem Jahreskarteninhaber. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die Erfüllung vorvertraglicher und vertraglicher Pflichten (Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO). Darüber hinaus ist es möglich, dass Daten im Zuge des Ticket Enforcements (unautorisierter Tickethandel) weiterverarbeitet werden, bspw. Name und Anschrift des Ticketkäufers. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist das berechtigte Interesse des FCB, dass Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch in der Allianz Arena verhindert, die Trennung von Fans der aufeinandertreffenden Mannschaften gewährleistet und der Weiterverkauf von Tickets zu erhöhten Preisen unterbunden wird (Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO).
10.3 Soweit der Jahreskarteninhaber dem FCB seine Einwilligung erteilt hat, verarbeitet der FCB ferner dessen Namen und E-Mail-Adresse, um ihm den FCB-Newsletter zukommen zu lassen. Der Jahreskarteninhaber kann seine Einwilligung in den Empfang des Newsletters jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung dadurch berührt wird, indem er den entsprechenden Link in der Fußzeile des Newsletters anklickt oder dem FCB eine entsprechende E-Mail an jahreskarten@fcbayern.com sendet. Rechtsgrundlage hierfür ist die vom Jahreskartenkunden erteilte Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO).
10.4 Der FCB gibt die personenbezogenen Daten nicht an Dritte weiter, es sei denn, dies ist für die Erfüllung der Anfrage der betroffenen Person erforderlich, sonst aufgrund einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen zulässig oder die betroffene Person hat dem FCB ihre Einwilligung erteilt. So setzt der FCB insbesondere Logistikdienstleister beim Versand von Postsendungen im Zusammenhang mit der Jahreskarte ein. Rechtsgrundlage hierfür ist die Erfüllung vertraglicher Pflichten (Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO). Der FCB ist weiterhin berechtigt, die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben ganz oder teilweise an externe Dienstleister auszulagern, die für den FCB als sogenannte Auftragsverarbeiter (Art. 4 Nr. 8 DSGVO) tätig sind. Wenn diese Dienstleister Ihren Sitz außerhalb der Europäischen Union oder dem Vertragsabkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum haben, wird der FCB angemessene Sicherheitsmaßnahmen nach Maßgabe der gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Vorgaben ergreifen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten.
10.5 Die personenbezogenen Daten werden vom FCB nur so lange gespeichert, wie es für die Erreichung der Zwecke, für die sie erhoben wurden, erforderlich ist oder – soweit darüber hinaus gehende gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen – für die Dauer der gesetzlich vorgegebenen Aufbewahrung. Im Anschluss werden die personenbezogenen Daten gelöscht.
10.6 Die betroffene Person kann sich bei Fragen zum Datenschutz sowie insbesondere zur Geltendmachung der nachfolgend aufgeführten datenschutzrechtlichen Rechte an den Datenschutzbeauftragten des FCB unter FC Bayern München AG, Datenschutz, Säbener Straße 51-57, 81547 München, E-Mail datenschutz@fcbayern.com wenden: Die betroffene Person kann (a) Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten, (b) die Berichtigung und ggfs. Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung sowie (c) die Übermittlung ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen, (d) der weiteren Verarbeitung widersprechen, (e) die Bereitstellung ihrer personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format verlangen sowie (f) die erteilte Einwilligung widerrufen. Außerdem kann die betroffene Person Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde einlegen. Die für den FCB zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht, Promenade 27 (Schloss), 91522 Ansbach, Telefon +49 (0)981 53 1300, Fax +49 (0)981 98 1300, E-Mail poststelle@lda.bayern.de; weitere Datenschutzaufsichtsbehörden können unter https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html eingesehen werden.
10.7 Zur Bonitätsprüfung tauscht der FCB in berechtigten Fällen Adress- und Bonitätsdaten mit KreditDienstleistungsunternehmen aus. Auf sonstige Verwendungszwecke weist der FCB ggf. bei der Datenerhebung hin.

11. Ergänzungen und Änderungen

Der FCB behält sich das Recht vor, die AGB zu ergänzen und/oder zu ändern. Ergänzungen und Änderungen können erforderlich werden aufgrund von Entwicklungen, (i) die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und (ii) die der FCB nicht veranlasst hat oder beeinflussen kann und (iii) deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertrages in nicht unbedeutendem Maße stören würde und (iv) soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertrags nicht geändert werden. Als wesentlich gelten insoweit solche Regelungen, die Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen oder die Laufzeit (einschließlich Kündigungsregelungen) betreffen. Die AGB können auch angepasst werden, soweit dadurch nach Vertragsschluss entstandene Regelungslücken geschlossen werden, die erhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages verursachen würden. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Bestimmungen dieser AGB ändert, wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB von der Rechtsprechung für unwirksam erklärt werden oder eine Gesetzesänderung zur Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB führt. Die vertraglich vereinbarten Leistungen können geändert werden, wenn und soweit dies aus triftigem, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Grund erforderlich ist und das Verhältnis von Leistungen des FCB und der Gegenleistung des Kunden nicht zum Nachteil des Kunden verlagert wird, sodass die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Ein triftiger Grund liegt vor, (i) wenn die Leistung in der bisherigen vertraglich vereinbarten Form aufgrund neuer technischer Entwicklung nicht mehr erbracht werden kann oder (ii) neue oder geänderte gesetzliche oder sonstige hoheitliche Vorgaben eine Leistungsänderung erfordern. Änderungen der AGB oder der Leistungen wird der FCB dem Kunden mindestens vier (4) Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Dem Kunden steht bei Änderungen das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen in Textform zu kündigen. Der Kunde kann die Kündigung innerhalb von vier (4) Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung erklären. Der FCB informiert den Kunden bzgl. des Inhaltes und des Zeitpunktes der Vertragsänderung und weist auf das Kündigungsrecht gesondert hin. Ein Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn die Änderungen (i) ausschließlich zum Vorteil des Kunden sind, (ii) rein administrativer Art sind und keine negativen Auswirkungen auf den Kunden haben oder (iii) unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes Recht vorgeschrieben sind.

12. Alternative Streitbeilegung gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Der FCB weist darauf hin, dass er nicht bereit und nicht verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

13. Gerichtsstand, Erfüllungsort

13.1 Ist der Jahreskarteninhaber Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis sowie der Erfüllungsort für Zahlung, Lieferung und Leistung am Sitz des FCB in München. Dies gilt auch, wenn der Jahreskarteninhaber in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder, wenn er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsschluss an einen Ort außerhalb Deutschlands verlegt oder wenn dessen Wohnsitz oder Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Der FCB ist jedoch berechtigt, auch am Sitz des Jahreskarteninhabers zu klagen. 13.2 Sollten einzelne Klauseln dieser AGB-Jahreskarten ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine Im Fall einer unwirksamen Regelung haben die Parteien darüber zu verhandeln, diese durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Lücke dieser AGB-Jahreskarten.

14. Geltendes Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Stand dieser AGB

Mai 2025

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