
Kurzübersicht
- Ab dem 03.04.2022 gelten in allen Heimspielhallen des FCBH für alle Beteiligten keine Einschränkungen mehr, außer diese sind hier aufgeführt.
- In unseren Sporthallen (FC Bayern München Campus und Sporthalle Berufsschule Riesstraße) sind keine Zuschauerbeschränkungen mehr, außer den brandschutzrechtlichen Vorgaben, zu erfüllen.
- Auf den Tribünen gilt weiterhin Maskenpflicht (FFP2/OP-Maske/Stoffmaske). Diese ist zwingend zu tragen.
- Die Maskenpflicht gilt bereits beim Betreten der Halle, auch bei der Benutzung von Toiletten und während des Aufenthaltes auf der Tribüne.
Organisatorisches
- Durch Vereinsmailings, Schulungen, Vereinsaushänge sowie durch Veröffentlichung auf der Website und in den sozialen Medien ist sichergestellt, dass alle Mitglieder und Besucher ausreichend informiert sind.
- Mit Beginn der Wiederaufnahme des Sportbetriebs wurde das Personal (hauptamtliches Personal, Trainer, Übungsleiter) über die entsprechenden Regelungen und Konzepte informiert und geschult.
- Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft. Bei Nicht-Beachtung erfolgt ein Platzverweis.
Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln
- Mitgliedern, Gästen und Besuchern die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training / Wettkampf untersagt.
- Mitglieder, Gäste und Besucher werden darauf hingewiesen, ausreichend Hände zu waschen und diese auch regelmäßig zu desinfizieren. Für ausreichende Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher ist gesorgt.
- Vor und nach dem Training / Wettkampf (z. B. Eingangsbereiche, WC-Anlagen, Umkleiden, Abholung und Rückgabe von Sportgeräten etc.) gilt eine Maskenpflicht – im Indoor-Bereich.
- Durch die Benutzung von Handtüchern und Handschuhen wird der direkte Kontakt mit Sportgeräten vermieden.
- In unseren sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung. Die sanitären Einrichtungen werden mind. einmal täglich gereinigt.
- Geräteräume werden nur einzeln und zur Geräteentnahme und -rückgabe betreten. Sollte mehr als eine Person bei Geräten (z. B. großen Matten) notwendig sein, gilt eine Maskenpflicht.
- Verpflegung sowie Getränke werden von den Mitgliedern selbst mitgebracht und auch selbstständig entsorgt.
Maßnahmen vor Betreten der Sportanlage
- Mitgliedern, Gästen und Besuchern, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training / Wettkampf untersagt.
- Bei Betreten der Sportanlage gilt eine Maskenpflicht in der gesamten Sporthalle.
Zusätzliche Maßnahmen im In-/Outdoorsport
- Nach Abschluss der Trainingseinheit / Wettkampfdauer erfolgt die unmittelbare Abreise der Mitglieder, Gäste und Besucher
- Unsere Indoor-Sportstätten werden alle 30 Minuten für ca. 3-5 Minuten gelüftet.
- Zwischen einzelnen Trainingseinheiten werden die Pausenzeiten so geregelt, dass ein ausreichender Frischluftaustausch gewährleistet wird.
- Entsprechende Lüftungsanlagen sind aktiv und werden genutzt.
Zusätzliche Maßnahmen in sanitären Einrichtungen sowie
Umkleiden und Duschen
- Bei der Nutzung unserer sanitären Einrichtungen (Toiletten) gilt eine Maskenpflicht. Dies gilt ebenso bei der Nutzung von Umkleiden. Während des Duschvorgangs ist keine Maske zu tragen, jedoch der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
- Sofern möglich, wird in den sanitären Einrichtungen sowie in den Umkleiden und Duschen auf eine ausreichende Durchlüftung gesorgt
- Die sanitären Einrichtungen werden nur einzeln betreten. Bei Umkleiden und Duschen ist sichergestellt, dass der Mindestabstand von 1,5m zu jederzeit eingehalten werden kann. In Mehrplatzduschräumen wird nicht jede Dusche in Betrieb genommen.
- In unseren sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung. Die sanitären Einrichtungen werden mind. einmal täglich gereinigt.
Zusätzliche Maßnahmen im Wettkampfbetrieb
- Vor und nach dem Wettkampf gilt für alle Teilnehmenden eine allgemeine Maskenpflicht. Die Maske darf nur während des Sports abgenommen werden.
- Am Wettkampf dürfen nur Athleten teilnehmen, welche keine Krankheitssymptome vorweisen.
- Der Heimverein stellt sicher, dass der Gast-Verein über die geltenden Hygieneschutzmaßnahmen informiert ist.
- Der Heimverein ist berechtigt, bei Nicht-Beachtung der Hygieneschutzmaßnahmen einzelne Personen vom Wettkampf auszuschließen und von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen.
- Handtücher und Getränke werden vom Sportler selbst mitgebracht.
- Der Zugang zur Spielfläche ist für Zuschauer untersagt.
Zusätzliche Maßnahmen für Zuschauer
- Sämtliche Zuschauer werden durch Aushänge, Mailings, etc. auf die Einhaltung der geltenden Hygieneschutzmaßnahmen hingewiesen. Bei Nicht-Einhaltung hat der Betreiber der Anlage bzw. der Veranstalter die Möglichkeit, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen.
- Für Zuschauer gilt eine Maskenpflicht. Die Maske darf am Sitzplatz nicht abgenommen werden.
- Es dürfen sich lediglich Zuschauer auf dem Vereinsgelände befinden, welche keine Krankheitssymptome vorweisen, in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder innerhalb der letzten 14 Tage in keinem Risikogebiet waren.
- Für Zuschauer stehen bei Betreten der Anlage und auch auf der Anlage verteilt ausreichend Wasch- bzw. Desinfektionsmöglichkeiten zur Verfügung.