Alle Spenden zu 100 Prozent zu Hilfszwecken verwendet
Anders als bei Stiftungen, die ein Grundstockvermögen haben, dieses erhalten müssen und nur mit den Erträgen Hilfe leisten können, darf der FC Bayern Hilfe eV alle Spenden, die eingenommen werden, auch zu Hilfszwecken verwenden. Da die für den FC Bayern Hilfe eV tätigen Personen alle ehrenamtlich arbeiten, entstehen keinerlei Nebenkosten und somit können alle Spendenbeträge satzungsgemäß eins zu eins verwendet werden.
„Bei der Förderung mildtätiger Zwecke wird natürlich vorab die sogenannte Unterstützungsbedürftigkeit der Person oder Personen überprüft“, erklärt Karl Hopfner, Vorsitzender des FC Bayern Hilfe eV. Die verantwortlichen Personen des FC Bayern Hilfe eV, zu denen neben Karl Hopfner auch die stellvertretenden Vorsitzenden Karl-Heinz Rummenigge und Uli Hoeneß zählen, garantieren, dass mit den Spenden sorgfältig, aber auch schnell und unbürokratisch Hilfe geleistet wird, dort, wo Hilfe am nötigsten ist.
Die Satzung des FC Bayern Hilfe eV wurde mit dem Finanzamt abgestimmt. Der Verein ist berechtigt, für eingehende Gelder Spendenbescheinigungen auszustellen.
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