
Inflation – Schaden oder Nutzen?
Der Begriff Inflation beschreibt das Absinken des Geldwertes. Mit anderen Worten: Steigende Verbraucherpreise.
In Europa bemisst sich die Inflationsrate an dem harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI). In Deutschland ermittelt das statistische Bundesamt die Inflationsrate mittels Verbraucherpreisindex (VPI). Der Verbraucherpreisindex umfasst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die in privaten Haushalten konsumiert werden, hierzu gehören auch Erdgas und Mineralöl.
Während in den vergangenen Jahren eine Inflationsrate von 3 – 4 % in den EU-Staaten bereits als hoch galt, liegt die Inflationsrate und damit der durchschnittliche Preisanstieg im September 2022 nach den Veröffentlichungen von Eurostat und destatis sowohl im Euroraum als auch in Deutschland bei über 10 %. Ziel der Europäischen Zentralbank (EZB) ist eine Preissteigerungsrate von bis zu 2 %.
Auch ohne die genaue Zahl zu kennen, ist durch den massiven Preisanstieg bei Waren und Dienstleistungen im Alltag spürbar, dass die EZB ihr Ziel verfehlt hat. Der explosive Anstieg der Preise ist durch die vielfältigen Krisen von Pandemie über Krieg bis hin zu Lieferkettenengpässen begründet.
Preissteigerungen schaden und nutzen zu gleich. Nutznießer hoher Inflationsraten sind Schuldner, deren Schulden sinken, sobald die Inflationsrate den Schuldzins übersteigt. Gewinner ist aufgrund seines Schuldenbergs grundsätzlich auch der Staat, jedoch auch Banken und Unternehmen mit einer geringen Eigenkapitalausstattung und auch Eigentümer von mit Fremdkapital finanzierten Immobilen profitieren. Verlierer sind Sparer deren Guthabensverzinsung unterhalb der Inflationsrate liegt – damit ein Großteil unserer Gesellschaft.
Steuern und Inflation – Wie lenkt der Staat?
Steuern haben Lenkungsfunktion. Sie können unerwünschte Effekte verhindern. Zur Abmilderung der Belastung der Endverbraucher durch die Inflation hat die Bundesregierung vor wenigen Wochen das Inflationsausgleichsgesetz beschlossen. Inflationsbedingte Steuerbelastungen sollen vermieden werden, indem der Einkommensteuertarif (kalte Progression), der Grundfreibetrag, das Kindergeld, der Kinderfreibetrag, und der Spitzensteuersatz ab 2023 angepasst und der Freibetrag für den Solidaritätszuschlag angehoben wird. Ob diese Maßnahmen ausreichen, darf bezweifelt werden. Es bleibt jedoch abzuwarten.
Steuerfreie Inflationsprämie – Welche Möglichkeiten haben Unternehmen?
Des Weiteren hat die Bundesregierung erst vor wenigen Tagen die sog. Inflationsausgleichsprämie, die an die Corona-Sonderzahlung erinnert, beschlossen. Damit können Arbeitgeber ihren Beschäftigten ab dem 26. Oktober 2022 bis Ende 2024 einen Betrag von bis zu EUR 3.000 steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren. Unter die steuer- und Abgabenfreiheit fallen jedoch nur Beiträge die zusätzlich zu dem ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Eine Umqualifikation von vertraglich geschuldeten Boni oder Sonderzahlungen ist nicht möglich. Die Prämie kann ganz oder teilweise auch über den Zeitraum verteilt bezahlt werden. Auch zusätzlich gewährte Sachleistungen können begünstigt sein.
Privater Inflationsschutz durch geeignete Kapitalanlagen?
Geschickte oder professionelle Kapitalanlagen können Inflationsschutz bieten. Immobilien, Edelmetalle, Kryptoassets, Unternehmensbeteiligungen z.B. über Private-Equity oder Venture Capital Investments können je nach Risikoaffinität Inflationsschutz bieten. Je größer die Chance, desto höher das Risiko, wie der aktuelle Crash am Kryptomarkt noch einmal verdeutlicht. Bei allen Anlageformen sollte aus Renditegesichtspunkten auch auf eine effiziente Steuerstrukturierung der Anlage geachtet werden. Ob Anlagen in einem Betriebs- oder Privatvermögen, im In- oder Ausland oder über eine steuerliche sog. Cash Box gehalten werden kann bei Steuersätzen zwischen 1,5 % - 42 % einen signifikanten Unterschied machen.
Fazit
Die Inflation hat Gewinner und Verlierer. Sie bring Chancen und Risiken. Staatliche Maßnahmen, wie geänderte Steuergesetze, mildern inflationsbedingte Schäden ab. Auch Arbeitgeber können durch die Zahlung einer steuer- und beitragsfreien Inflationsausgleichsprämie an ihre Beschäftigten die wirtschaftliche Belastung durch stark gestiegene Gas- und Ölpreise abmildern. Jedoch führt dies zu einer teilweisen Verlagerung der wirtschaftlichen Belastung vom Endkunden an die Unternehmen, die diese Ausgleichzahlung zumindest als Betriebsausgaben geltend machen können. Eine stärkere Entlastung der Arbeitgeber durch staatliche Maßnahmen ist derzeit leider nicht in Sicht. Es ist deshalb zu befürchten, dass Unternehmen und Arbeitgeber wie bereits in der Pandemie einen beachtlichen Teil der inflationsbedingten wirtschaftlichen Belastung schultern müssen. Die Möglichkeiten vieler gerade kleinerer und mittelständischer Unternehmen sind jedoch begrenzt. Hier sind weitere Entlastungen wichtig. Teilweise können diese mit steuerlichen Maßnahmen erfolgen. Zuletzt kann auch eine geschickte Kapitalanlage dazu führen, inflationsbedingte Nachteile abzumildern oder auszugleichen.